Regelungen zum Übertritt 2020 nach Jahrgangsstufe 4

Seit heute ist bekannt, wie das Kultusministerium das Übertrittsverfahren 2020 geregelt hat. Für unsere Grundschule bedeutet das konkret:

Alle Eltern unserer Viertklasskinder erhalten demnächst die Information zum Leistungsstand Ihres Kindes auf dem Postweg. Ein Versand per Mail ist aus Datenschutzgründen nicht möglich.

Das Übertrittszeugnis selbst erhalten unsere Viertklasskinder am 11.05.2020. Vermutlich können die Kinder der 4. Klassen an diesem Tag erstmals wieder in die Schule kommen. Allerdings müssen wir dazu genauere Regelungen seitens des Kultusministeriums abwarten.

Das Schreiben des Kultusministeriums finden Sie hier.